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Heck-Umbauten

Wer einmal den riesigen Kennzeichenträger bzw. Spritzschutz weggeschraubt hat, will ihn nie wieder dranbauen. Ein schöneres Heck kann man sich dann gar nicht vorstellen...

Legal, illegal - egal ??

Erlaubt ist in diesem Zusammenhang manches nicht, was gefällt, daher an dieser Stelle ein paar Infos was theoretisch, zumindest in Deutschland, dafür zu beachten ist (logischerweise ohne Gewähr...).

Rückstrahler

Sollte schon dran sein und muss zugelassen sein (E im Kreis). Tut eigentlich nicht weh und erspart eventuellen Ärger. Ausserdem kann es nicht schaden, wenn das geparkte Mopped nachts von hinten sichtbar ist...

Blinker

Die Original-Blinker der Baghira kann man an die Knotenbleche schrauben, die unten am Heckbügel angeschweißt sind (11er Bohrung). Der Verdrehnippel am Blinker bräuchte ein eigenes, kleines Loch, man kann ihn aber auch einfach abschneiden.

Beleuchtung

Die verwendeten Leuchten (Rücklicht, Blinker) müssen zugelassen sein (erkennbar an einem großen E mit Zahl im Kreis oder Schlangenlinie auf dem Glas). Das ist soweit kein Problem, man muss sich schon anstrengen, nicht zugelassene Rücklichter aufzutreiben ;-)

Kennzeichen

Das Kennzeichen muss senkrecht bis maximal 30° nach vorne geneigt montiert werden - und da gibt's das erste Problem. Der Bügel, der nach Abnehmen des Baghira-Spritzschutzes zum Vorschein kommt und sich als Kennzeichenhalter förmlich aufdrängt, hat einen Winkel von so ungefähr 40°. Wer da sicher gehen will, muss sich einen entsprechenden Halter selber basteln (z.B. aus Alublech).

Auf keinen Fall sollte man, wie es gern getan wird um Kuchenbleche optisch zu verkleinern, das Kennzeichen an den Seiten nach vorne biegen. Trifft man auf den falschen Ordnungshüter, kassiert man eine fette Anzeige. Theoretisch kann die Justiz Vorsatz unterstellen, mit der Logik: wer sein Kennzeichen unleserlich oder schlechter leserlich macht, tut dies, weil er eine Straftat mit dem Fahrzeug vorhat. Das kann bis zu einem Prozess führen, wo man um seine prinzipielle, psychologische Fähigkeit zum Führen von Kfzs kämpfen muss. Lasst es einfach sein, sieht eh doof aus, oder?

Spritzschutz

Ein Spritzschutz ist nach deutschem Recht vorgeschrieben, nach EU Recht aber nicht. Wer ein Mopped mit EU Betriebserlaubnis hat (steht im Brief), braucht keinen, nie und nimmermehr. Alle anderen, einschließlich wir Baghira-Fahrer, schon. In der Praxis kann das aber anders aussehen, das ist, wie so oft, Auslegungssache. Es kommt also auf den Prüfer bzw. Ordnungshüter an, so dass so schöne Szenarien wie "Prüfer sagt ok, Polizist sagt nee" denkbar sind. Jedenfalls denke ich, dass Ärger eher bei absoluten Selbstbauten ins Haus steht. Ein gekauftes Umbauheck ist weniger verdächtig...

Dazu gab es mal in de.rec.motorrad folgendes Posting:

Von : Verkehrspolizeiinspektion Fuerstenfeldbruck

Betreff: Ahndung und Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten
hier: fehlender Spritzschutz bei Kraftraedern

Nach Mitteilung der zentralen Bussgeldstelle (Herrn Hoffmann) erlischt bei Fehlen des Spritzschutzes an Kraftraedern nicht die Betriebserlaubnis. Die Verkuerzung bzw. der Ausbau des Schutzbleches bringt die Betriebserlaubnis ebenfalls nicht zum erloeschen.

Bereits eingestellte Ordnungswidrigkeitenverfahren werden eingestellt.

Es wird gebeten, bei der Verfolgung der Verkehrsordnungswidrigkeiten nach diesen Gesichtspunkten zu verfahren.

Fuerstenfeldbruck pd (db), 483 boehm C61C87+

Für mein juristisches Laienohr klingt das toll. Ob das noch Bestand hat, kann ich aber nicht sagen (das Posting ist schon ein paar Jahre alt).

Fazit: ohne Spritzschutz bewegt man sich mit der Baghira zumindest in der Grauzone, ein gewisses "Restrisiko" Ärger zu bekommen bleibt also. Die erste Feuertaufe in Form eines Motorradpolizisten hat mein Heckumbau mit 40° Kennzeichen ohne Spritzschutz jedenfalls überstanden...

Beispiele

So, genug von dem Gelaber, auf der Leiste links gibts eine Auswahl von Heckumbauten als Anregung oder Abschreckung (wie mans's nimmt).

Wer sein Heck hier verewigt haben will, der schicke Fotos und ein paar Zeilen Text dazu.